1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen EuroBill und dem Webseiten-Betreiber (der "Anbieter") für das Leistungsangebot von EuroBill.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Änderungen sind im Internet jederzeit auf den EuroBill-Webseiten abrufbar und können ausgedruckt werden. Verweise des Anbieters auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nicht berücksichtigt werden.

(3) EuroBill behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, aufgrund der Veränderung internetbezogener Rahmenbedingungen oder aufgrund einer Änderung der Geschäftsabläufe bzw. Geschäftsbereiche von EuroBill erforderlich wird. Änderungen dieser Bedingungen werden den Anbietern über die "News" Sektion des Statistik Bereichs bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Anbieter nicht schriftlich oder per eMail Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird EuroBill den Anbieter bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Anbieter muss den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen gegenüber EuroBill erheben. Widerspricht der Anbieter den neuen Geschäftsbedingungen, behält sich EuroBill das Recht vor, den Vertrag zu kündigen.


2. Leistungsbeschreibung

(1) EuroBill hat ein System entwickelt, mit dem es den Anbietern von Internet-Inhalten oder Internet-Dienstleistungen ermöglicht wird, ihr Angebot über EuroBill mit dem jeweiligen Nutzer abrechnen zu lassen.

(2) Der jeweils komplette und aktuelle Funktionsumfang des EuroBill Systems ist jederzeit abrufbar auf den EuroBill-Webseiten.

(3) EuroBill stellt werktags (montags bis freitags) während der üblichen Geschäftszeiten per Telefon, E-Mail oder Fax ein Supportservice zur Verfügung. Störungsmeldungen können rund um die Uhr an de@eurobill.com gerichtet werden.

(4) EuroBill stellt den Anbietern statistische Daten in digitaler Form, wie z. B. die mit EuroBill getätigten Umsätze zur Verfügung. Diese Daten sind über das Internet mittels Benutzername und Passwort abrufbar.

(5) Alle Server- und Systemkomponenten des EuroBill Systems werden in einem technisch mehrfach abgesicherten Rechnerverbund betrieben. Die von Anbietern konfigurierten Daten werden nach dem Stand der Technik sicher gespeichert. EuroBill führt in der Regel zu Nachtzeiten Wartungsintervalle am EuroBill System durch.


3. Ankauf der Forderungen und Abrechnung mit dem Anbieter

(1) EuroBill kauft Forderungen des Anbieters gegenüber Nutzern auf Zahlung von Geldbeträgen, die auf einer Geschäftsabwicklung über das EuroBill System beruhen, zum Nominalbetrag der Forderung abzüglich der vereinbarten Provision unter den nachfolgenden Bedingungen an. Der Anbieter verpflichtet sich, alle Forderungen aus den mit den Nutzern abgeschlossenen Verträgen auf Zahlung von Geldbeträgen, die er über EuroBill abwickelt, bei Vorliegen der Ankaufvoraussetzungen EuroBill fortlaufend zum Kauf anzubieten. Bei diesen Forderungen handelt es sich jeweils um Forderungen des Anbieters auf die Gegenleistung des Nutzers in Geld, insbesondere um Kaufpreisforderungen oder sonstige Zahlungsforderungen als Gegenleistungen für vom Anbieter gegenüber dem Nutzer gelieferte digitale Inhalte, Dienstleistungen oder sonstige über das Angebot des Anbieters erbrachte Services. Das Angebot zum Abschluss des Forderungskaufvertrages gegenüber EuroBill erteilt der Anbieter dadurch, dass er eine Autorisierungsanfrage an den EuroBill-Server zur Identifizierung des Nutzers durch Username und Passwort bzw. zur Überprüfung des Verfügungsrahmens stellt. EuroBill nimmt in diesen Fällen das Verkaufsangebot des Anbieters durch die positive Bestätigung der Autorisierungs- bzw. Verfügungsanfrage an. Der Anbieter verzichtet in allen Fällen auf den Zugang der Annahmeerklärung. Der Anbieter tritt diese Forderungen gegenüber den Nutzern bereits hiermit unter der aufschiebenden Bedingung des Forderungsankaufs ab. EuroBill nimmt diese Abtretung bereits hiermit an.

(2) Der Anbieter trägt für alle von EuroBill angekauften Forderungen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Nutzers. Dieser Fall gilt als eingetreten, wenn der Nutzer die von EuroBill erworbene Kaufpreisforderung nicht form- und fristgerecht nach der Abrechnung gegenüber EuroBill erfüllt. Einer weitergehenden Mahnung seitens EuroBill bedarf es nicht.

(3) Der Anbieter haftet dafür, dass die abgetretenen Forderungen bestehen, übertragbar und nicht mit Einreden oder Einwendungen behaftet sind und in ihrem rechtlichen Bestand nicht nachträglich verändert, insbesondere nicht durch Anfechtung oder Aufrechnung zum Erlöschen gebracht werden, nicht durch etwaigen Widerruf von Nutzern nach den Regelungen über Fernabsatzverträge oder Verbraucherkreditverträge rückabzuwickeln sind oder die an den Nutzer gelieferten Daten bzw. an ihn erbrachten Leistungen nicht vertragsgemäß sind und der Nutzer deswegen Minderung, Rücktritt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Nachlieferung verlangen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen kann. Diese Haftung des Anbieters wird unwiderleglich vermutet, wenn das Kreditinstitut oder die Kreditkartengesellschaft des Nutzers eine Lastschrift oder eine Gutschrift aus der zugrunde liegenden Zahlungstransaktion zurück gibt oder als nicht einlösbar meldet.

(4) EuroBill ist in allen diesen Haftungsfällen sofort nach Rückbelastung durch das Kreditinstitut oder die Kreditkartengesellschaft oder zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt berechtigt, vom Forderungskauf zurückzutreten. Mit der Unterrichtung des Anbieters von der fehlenden Erfüllung der angekauften Forderung mangels Zahlung bzw. in Folge wieder rückabzuwickelnder Zahlung oder von der Erhebung von Einreden, Einwendungen oder sonstigen Reklamationen des Nutzers erklärt EuroBill den Rücktritt von dem entsprechenden Forderungskaufvertrag. EuroBill tritt die Kaufpreisforderung an den Anbieter unter der aufschiebenden Bedingung des Rücktritts ab. Der Anbieter nimmt diese Rückabtretung bereits hiermit an, wobei EuroBill auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet. In einem solchen Fall haftet der Anbieter gegenüber EuroBill für alle entstandenen Bankspesen oder Gebühren der jeweiligen Kreditkartengesellschaft. Auch wird EuroBill den Zugriff des betreffenden Nutzers auf die Angebote des Anbieters bis zur endgültigen Klärung sperren.

(5) Zum Zeitpunkt der Auszahlung erhält der Anbieter eine Abrechnung über seine mit den Nutzern getätigten Umsätze und die Höhe des Zahlungsanspruches gegenüber EuroBill. Dabei wird EuroBill gegen Forderungen des Anbieters aus den Forderungskaufverträgen ihre Vergütungsforderungen sowie bis zum Abrechnungszeitpunkt entstandene Forderungen aus Rücktritten von Forderungsankäufen seitens EuroBill aufrechnen. Soweit Forderungen von EuroBill gegenüber dem Anbieter nicht oder nicht vollständig gegen dessen Forderungen aus dem Verkauf von Forderungen aufgerechnet werden können, wird EuroBill die ihr zustehenden Forderungen mittels Lastschrift vom Bankkonto des Anbieters oder per Kreditkarte einziehen. Der Anbieter erteilt hiermit EuroBill dazu eine Einzugsermächtigung.

(6) Soweit die Regelungen über Fernabsatzverträge Anwendung finden und ein Nutzer nach der jeweiligen Abrechnung zwischen EuroBill und dem Anbieter von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, ersetzt EuroBill ihm die eingezogenen Entgelte und verrechnet diese erstatteten Entgelte im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom Forderungsankauf mit dem Anbieter bei den darauf folgenden Abrechnungen soweit EuroBill vor Rücktritt bereits die Kaufpreisforderung des Anbieters erfüllt hat.

(7) Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Anbieter nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gegen Forderungen von EuroBill kann der Anbieter nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


4. Preise / Auszahlung / Vergütung

(1) Die Höhe der Vergütung an den Anbieter für die jeweiligen Abrechnungsmethoden wird individuell durch einen separat zu schließenden Kooperations-Vertrag geregelt.

(2) Unabhängig von der gebuchten Währung wird das virtuelle Konto des Anbieters im EuroBill System grundsätzlich in Euro geführt. Dazu werden gebuchte Beträge mit dem jeweils tagesaktuellen Wechselkurs in Euro umgerechnet.

(3) Jeder Kalendermonat wird in zwei Abrechnungsperioden unterteilt. Die erste Abrechnungsperiode umfasst den Zeitraum vom 1. bis 15. eines jeden Monats, die zweite Abrechnungsperiode umfasst die Tage vom 16. eines jeden Monats bis zum Monatsende.

(4) Die Abrechnung und Auszahlung der angekauften Forderungen erfolgt vollautomatisch mit einer Frist von einem Monat nach Abschluss der jeweiligen Abrechnungsperiode. Einwendungen gegen die Höhe des Auszahlungsbetrages sind vom Anbieter innerhalb von 15 Tagen nach Abrechnung schriftlich (per Brief oder Fax) zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

(5) Zur Deckung des Storno-Risikos wird eine Sicherheitsleistung von 10% aller Kreditkartenumsätze für einen Zeitraum von 6 Monaten einbehalten.

(6) EuroBill ist berechtigt, eine Auszahlung zurückzubehalten, sofern sich der Anbieter in der laufenden Abrechnungsperiode im Minus befindet oder sein Auszahlungsminimum von Euro 100,00 nicht überschritten wurde. In diesem Fall werden die positiven bzw. negativen Salden auf die jeweils nächste Abrechnungsperiode übertragen.

(7) Alle Auszahlungen erfolgen per Bank-Überweisung, dabei gehen eventuell anfallende Bankgebühren zu Lasten des Anbieters. Die Auszahlungswährung ist Euro.

(8) EuroBill ist berechtigt, sich zum Betrieb des Systems anderer Dienstleister zu bedienen. Sollte ein solcher Dienstleister die fälligen Zahlungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht an EuroBill abführen, ist EuroBill berechtigt, die Auszahlung dieser Beträge nicht vorzunehmen oder bereits abgerechnete und ausgezahlte Zahlungen vom Anbieter zurückzufordern. EuroBill verpflichtet sich in einem solchen Fall, den Anbieter umgehend zu informieren und alle ihr rechtlich möglichen Schritte einzuleiten, die Auszahlung des jeweiligen Dienstleisters an EuroBill zu erwirken.


5. Verantwortungsbereich von EuroBill

(1) Dem Anbieter ist bekannt, dass die Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet von nachgelagerten Datenleitungen abhängt, auf die EuroBill keinen Einfluss hat und für die EuroBill keine Gewähr übernimmt.

(2) Des Weiteren übernimmt EuroBill für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Werthaltigkeit, Aktualität und Qualität der vom Anbieter stammenden Angebote keine Gewähr. Insbesondere macht EuroBill sich die vom Anbieter stammenden Inhalte und Angebote nicht zu Eigen.

(3) Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die EuroBill nicht zu vertreten hat und die seine Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, lassen den Vergütungsanspruch von EuroBill unberührt. Liegt eine nicht nur unerhebliche Behinderung über einen nicht unwesentlichen Zeitraum (mindestens eine Woche) vor, so ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Weitere Rechte sind ausgeschlossen.

(4) Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Umstände gestört, die im Verantwortungsbereich von EuroBill liegen, so obliegt es dem Anbieter dies unverzüglich gegenüber EuroBill schriftlich zu rügen. EuroBill wird fehlerhafte Leistungen wiederholen bzw. nachbessern. Erbringt EuroBill seine Leistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht vertragsgemäß, so hat der Anbieter das Recht, die laufenden Gebühren für die Leistungen von EuroBill für den Zeitraum und in dem Umfang angemessen zu mindern, in dem EuroBill diese Leistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht vertragsgemäß erbracht hat. Daneben steht dem Anbieter das Recht der außerordentlichen Kündigung des Vertrages zu. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass EuroBill eine Nachfrist von 2 Wochen zur Erbringung vertragsgerechter Leistungen hat und diese Frist fruchtlos abgelaufen ist.

(5) Gegen Ansprüche von EuroBill kann der Anbieter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Anbieter nur wegen Ansprüchen aus dem einzelnen, konkreten Vertragsverhältnis zu, dessen Bestandteil diese AGB sind.


6. Pflichten und Obliegenheiten des Anbieters

(1) Der Anbieter prüft und teilt EuroBill erkennbare Mängel und Störungen unverzüglich mit.

(2) Der Anbieter ist verpflichtet, das EuroBill System nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen und die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren.

(3) Der Anbieter stellt sicher, dass durch von ihm eingespeiste Daten nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. Dies gilt auch für den Jugendschutz, die Persönlichkeitsrechte Dritter und die Verletzung von Schutzrechten, insbesondere die Urheberrechte Dritter.

(4) Es obliegt dem Anbieter, seine Angebote vollumfänglich und eigenverantwortlich gemäß Weisung mit dem EuroBill System einzurichten. EuroBill übernimmt hierzu ausdrücklich Beratungspflichten. Dies umfasst insbesondere die Einbindung der Zahlformulare und Installation der Kunden-Verwaltungssoftware, aber auch die Gestaltung und Formulierung von Texten und Links.

(5) Der Anbieter wird gemäß Weisung durch EuroBill durch Einbringung dementsprechender Links seine Angebote so gestalten, dass alle Nutzer-Anfragen, die in Zusammenhang mit über EuroBill abgewickelten Zahlungen stehen, umgehend und auf direktem Weg an den EuroBill Kundensupport gerichtet werden. Direkt an den Anbieter gesendete Nutzer-Anfragen sind umgehend an den EuroBill Kundensupport weiterzuleiten.

(6) Gemäß Maßgabe von EuroBill hat der Anbieter dafür Sorge zu tragen, dass dem Nutzer unmissverständlich dargelegt wird, dass ein Vertragsschluss ausschließlich zwischen dem Nutzer und EuroBill zustande kommt.

(7) Der Anbieter verpflichtet sich, den ihm überlassenen Nutzernamen und das Passwort geheim zu halten. Bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht ist dies bei EuroBill unverzüglich anzuzeigen.

(8) Der Anbieter haftet selbst für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Werthaltigkeit, Aktualität und/oder Qualität seiner Angebote.

(9) Im Fall eines Verstoßes gegen die zuvor genannten Verpflichtungen ist EuroBill berechtigt, nach eigener Wahl die Leistungserbringung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen und/oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Weiterhin hat der Anbieter EuroBill den aus solchen Pflichtverletzungen resultierenden Schaden zu ersetzen und zudem von allen Nachteilen freizustellen, die durch seine schädigenden Handlungen entstehen können.


7. Unlautere Werbung ("Spam")

(1) Strengstens untersagt ist das Versenden unlauterer Werbung in Newsgroups, Email Sendungen, SMS, Fax oder Post sowie über sonstige Telekommunikations-Mittel.

(2) Als unlautere Werbung sind solche Nachrichten anzusehen, bei denen die Identität des Absenders oder die tatsächliche Absender-Adresse bewusst verfälscht oder verheimlicht wird, oder Nachrichten an Empfänger, die keine ausdrückliche Einwilligung zum Empfang der Nachrichten gegeben haben sowie Nachrichten, bei denen dem Empfänger keine oder nur unter erschwerten Bedingungen die Möglichkeit zur Abbestellung derselben gegeben wird.

(3) Sollte EuroBill Kenntnis über den Versand unlauterer Werbung erhalten, oder von Dritten über den Versand unlauterer Werbung in Kenntnis gesetzt werden, gestattet der Anbieter EuroBill die Herausgabe aller personenbezogenen Daten an die Ermittlungsbehörden Aufgrund richterlicher Anordnung sowie an denjenigen, der behauptet, Empfänger der unlauteren Werbung zu sein.

(4) In solchen Fällen verfallen alle Ansprüche an EuroBill sofort! EuroBill behält sich in einem derartigen Fall unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges das Recht vor, für jede Versendung unlauterer Werbung eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.000 einzufordern und selbst rechtliche Schritte gegen den jeweiligen Anbieter einzuleiten. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist dadurch nicht ausgeschlossen. EuroBill ist berechtigt die Vertragsstrafe mit noch nicht abgerechneten Umsätzen zu verrechnen.

(5) Den Verdacht der Versendung unlauterer Werbung kann der Anbieter nur durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung beseitigen. Diese eidesstattliche Versicherung muss EuroBill binnen 5 Werktagen nach Anforderung durch EuroBill im Original vorliegen. Darin muss der Anbieter an Eides statt versichern, selbst nicht der Versender der unlauteren Werbung zu sein und auch keine dritten Personen oder Unternehmen mit der Versendung von unlauterer Werbung beauftragt zu haben.


8. Urheberrecht und Datenschutz

(1) EuroBill ist Inhaber sämtlicher im Zusammenhang mit dem System stehender Urheberrechte sowie sonstiger gewerblicher Schutzrechte. Dies gilt auch für die Rechte an der Systemsoftware einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Dokumentationen. Der Anbieter darf EuroBill auf seiner Website gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EuroBill nutzen. Ein weitergehendes Nutzungsrecht erwirbt der Anbieter nicht.

(2) EuroBill weist alle Anbieter darauf hin, dass unverschlüsselt preisgegebene Daten - auch wenn dies per eMail erfolgt - von Dritten mitgelesen werden können. EuroBill hat technisch hierauf keinen Einfluss. Es liegt im Verantwortungsbereich des Anbieters, die von diesem zur Verfügung gestellten Daten durch Verschlüsselung oder in sonstiger Weise gegen Missbrauch zu schützen. EuroBill ist dem Anbieter gegenüber nicht verpflichtet, technische oder rechtliche Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu treffen.

(3) EuroBill hält die Regeln des Datenschutzes ein und steht dafür ein, dass alle Personen, die mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, diese Vorschriften ebenfalls beachten. EuroBill wird seine Mitarbeiter in der erforderlichen Form auf die Einhaltung des datenschutzrechtlichen Datengeheimnisses und vertraglich vereinbarter Verschwiegenheitspflichten verpflichten.


9. Haftung

(1) EuroBill haftet dem Anbieter für entstandenen Schaden nur insoweit, als EuroBill Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Darüber hinaus haftet EuroBill bis zur Höhe des typischerweise voraussehbaren Schadens auch für solche Schäden, die EuroBill oder die Erfüllungsgehilfen von EuroBill in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht haben.

(2) Diese Haftungsbegrenzung gilt im Hinblick auf alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere auch im Hinblick auf vertragliche und nebenvertragliche Ansprüche. Die Haftungsbeschränkung schränkt eine gesetzlich zwingende Haftung nach produkthaftungsrechtlichen Regelungen nicht ein.

(3) In dem Fall, dass Dritte mit Registrierungsdaten von Nutzern missbräuchlich entgeltpflichtige Angebote beim Anbieter abrufen, hat dieser keinen Anspruch gegen EuroBill.

(4) Der Anbieter stellt EuroBill von allen Ansprüchen oder Forderungen frei, die gegenüber EuroBill von Dritten auf Grund einer behaupteten Verletzung von Vertragspflichten seitens des Anbieters geltend gemacht werden.


10. Vertragsdauer / Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

(2) Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist vom Anbieter jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich.

(3) Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist auch für EuroBill zulässig. Wichtige Gründe im sind z.B. die Verletzung wesentlicher Bestimmungen dieser AGB, das Erschleichen von Leistungen, eine überdurchschnittlich hohe Chargeback-Quote oder die Versendung von Spam-Mails.

(4) Diese Vereinbarung gilt als sofort beendet, wenn gegen eine der beiden Vertragsparteien ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird.

(5) Mit Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte des Anbieters an den von EuroBill zur Verfügung gestellten Systemen, Werbemitteln oder sonstigen Dateien und Informationen.

(6) EuroBill ist berechtigt, die abschließende Zahlung an den Anbieter für einen angemessenen Zeitraum von 6 Monaten zurückzubehalten.


11. Übertragung und Abtretung

(1) Der Anbieter kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch EuroBill auf einen Dritten übertragen.

(2) EuroBill kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung durch den Anbieter auf einen Dritten übertragen.


12. Allgemeine Schlussvereinbarungen

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen EuroBill und dem Anbieter aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist der Sitz von EuroBill, sofern der Anbieter Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Im Falle von Rechtsstreitigkeiten wird als Gerichtsstand der Sitz von EuroBill vereinbart auch für den Fall, dass der Anbieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Anbieter nach Vertragsschluss seinen Wohn-/Sitz ins Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3) Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Schweiz.

(4) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

 



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